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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Finley Partners GmbH
Stand: 20.11.2025

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1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Finley Partners GmbH, nachfolgend „Dienstleister“, und ihren Kunden über Beratungs-, Sales-, Interims-, KI- und operative Unterstützungsleistungen.
  2. Die Leistungen des Dienstleisters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden nicht Vertragspartner.
  3. Die AGB werden dem Kunden bei Vertragsschluss in Textform übermittelt und gelten als vereinbart, sobald der Kunde einen durch die AGB geregelten Vertrag abschließt. Ein Verweis auf online abrufbare AGB genügt, wenn der Kunde vor Vertragsschluss ausdrücklich darauf hingewiesen wurde und die Möglichkeit der Kenntnisnahme hatte.
  4. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn der Dienstleister ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  5. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Vertrag oder Leistungsanhang gehen diesen AGB vor.

2. Begriffsbestimmungen

Für diese AGB gelten folgende Begriffe:

Leistungen: Alle vom Dienstleister erbrachten Leistungen, insbesondere in den Bereichen Strategie / Go-to-Market, Social Selling, Leadgenerierung / Outbound, CRM- und Vertriebs-Tools, Interims- / Fractional-Sales-Management, Deal-Orchestrierung, KI-Readiness, KI-Use-Cases und verwandte Beratungs- und Umsetzungsleistungen.

Qualified Meeting (qualifizierter Termin): Ein vom Dienstleister vereinbarter Termin mit einer vom Kunden definierten Zielperson (Entscheider oder relevante Fachrolle), der gilt, sobald der Termin durch den Ansprechpartner bestätigt wurde; ein No-Show berührt die Qualifizierung nicht.

Closed Won: Ein Geschäft des Kunden, das durch die Zusammenarbeit mit dem Dienstleister beeinflusst wurde und bei dem mindestens die erste Zahlung des Endkunden auf eine entsprechende Kundenrechnung eingegangen ist.

CRM: Das vom Kunden eingesetzte Customer-Relationship-Management-System. Soweit vereinbart, gilt dessen Dokumentation als maßgebliche Grundlage (Single Source of Truth).

Performance Fee / Erfolgsvergütung: Variable Vergütungskomponenten, die im Vertrag geregelt sind und an Ereignisse wie Qualified Meetings oder Closed Won anknüpfen.

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3. Vertragsgegenstand

  1. Der Dienstleister erbringt die im Vertrag, Angebot oder Leistungsanhang beschriebenen Leistungen. Der dort definierte Umfang ist abschließend.
  2. Die Leistungen sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder eine bestimmte Anzahl an Reaktionen, Terminen, Abschlüssen oder Conversion Rates wird nicht geschuldet.
  3. Der Dienstleister erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung.

4. Vergütung, Performance Fees und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot (z. B. Festpreis, Retainer, Performance Fee).
  2. Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
  3. Erfolgsabhängige Vergütungen werden nur erhoben, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
  4. Ein Qualified Meeting gilt als erbracht, sobald der Termin bestätigt ist.
  5. Ein Closed Won gilt als eingetreten, sobald die erste Zahlung des Endkunden beim Kunden eingegangen ist.
  6. Ob ein Geschäft durch den Dienstleister beeinflusst wurde, bestimmt sich im Zweifel nach dem CRM, sofern dieses vertraglich als Single Source of Truth festgelegt wurde.
  7. Aufrechnungsrechte des Kunden bestehen nur bei rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Gegenansprüchen.
  8. Im Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen und Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

5. Leistungsdurchführung, Tools und Subunternehmer

  1. Der Dienstleister ist in der Wahl von Art, Ort und Zeit der Leistungserbringung frei, sofern nicht anders vereinbart.
  2. Der Dienstleister darf geeignete Subunternehmer einsetzen, wenn hierdurch keine berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt werden.
  3. Der Dienstleister kann externe Tools nutzen (z. B. CRM-Systeme, E-Mail-Outreach-Tools, KI-Systeme, Analyse-Tools).
  4. Ob Tools über Accounts des Kunden oder des Dienstleisters betrieben werden, wird im Vertrag oder Projektverlauf abgestimmt. Der Kunde stellt erforderliche Lizenzen bereit, sofern Tools auf seinen Accounts genutzt werden.
  5. Für Funktionsstörungen, Ausfälle oder Einschränkungen von Drittanbieter-Tools haftet der Dienstleister nicht, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Dienstleisters.
  6. Eventuelle Integrationsprobleme oder Funktionsstörungen, die aus der spezifischen Systemumgebung des Kunden oder aus Drittanbietersystemen resultieren, liegen grundsätzlich im Risiko- und Verantwortungsbereich des Kunden, sofern sie nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Dienstleisters zurückzuführen sind.

6. Pflichten und Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde stellt alle Informationen, Zugänge, Ansprechpartner, Inhalte und Entscheidungen bereit, die zur Leistungserbringung erforderlich sind.
  2. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Inhalte und Daten verantwortlich.
  3. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern Fristen angemessen; Mehraufwand kann berechnet werden.
  4. Der Kunde stellt sicher, dass Outbound- und Marketing-Maßnahmen im Einklang mit geltendem Recht stehen.
  5. Für Verstöße gegen Datenschutz-, Wettbewerbs- oder Kommunikationsrecht haftet allein der Kunde, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Dienstleisters vorliegt.

7. KI-gestützte Leistungen

  1. Soweit der Dienstleister KI-Systeme einsetzt (z. B. für Texterstellung, Analysen, Scoring oder Automatisierungen), dienen diese ausschließlich als unterstützende Werkzeuge.
  2. Der Dienstleister übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Eignung von KI-Outputs.
  3. KI-Outputs sind vom Kunden vor geschäftlichen, rechtlichen oder sonstigen Entscheidungen zu prüfen.
  4. Der Kunde trägt die volle fachliche und rechtliche Verantwortung für Entscheidungen, die auf KI-Outputs basieren.
  5. Die Parteien erkennen an, dass KI-Outputs modellbedingt fehlerhaft, unvollständig oder verzerrt sein können.
  6. Der Dienstleister nutzt personenbezogene Daten des Kunden nicht zum Training öffentlich zugänglicher KI-Modelle.
  7. Eine Haftung für Schäden, die allein oder überwiegend auf modellbedingte Fehler, Bias oder Limitierungen von KI-Systemen zurückzuführen sind, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

8. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Die Parteien erfüllen die anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere die DSGVO.
  2. Soweit der Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und der Dienstleister Auftragsverarbeiter.
  3. Hierzu wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen; diese geht im Konfliktfall vor.
  4. Der Dienstleister darf anonymisierte oder aggregierte Daten zur Qualitätsverbesserung und internen Analyse nutzen, sofern keine Identifizierung möglich ist.

9. Rechte an Arbeitsergebnissen und IP

  1. Methoden, Frameworks, Templates, Skripte, Playbooks, KI-Prompts, Systeme und vergleichbare Elemente („Basis-IP“) bleiben Eigentum des Dienstleisters.
  2. Individuelle, kundenspezifische Arbeitsergebnisse werden dem Kunden nach vollständiger Bezahlung als einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für interne Zwecke eingeräumt.
  3. Ein Eigentumsübergang findet nicht statt. Der Dienstleister darf Basis-IP und nicht vertrauliche Erkenntnisse weiterverwenden.
  4. Der Kunde darf Arbeitsergebnisse nicht an Dritte weiterverkaufen oder lizenzieren, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

10. Referenzen und Case Studies

  1. Der Dienstleister darf Name und Logo des Kunden als Referenz nutzen, solange der Kunde dem nicht widerspricht.
  2. Anonymisierte Ergebnisse dürfen als Case Studies genutzt werden.
  3. Ein Widerspruch wirkt nur für die Zukunft; der Dienstleister erhält eine angemessene Frist zur Entfernung bestehender Darstellungen.

11. Gewährleistung und Erfolgsorientierung

  1. Der Dienstleister schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg, keine Mindestzahlen an Reaktionen, Terminen, Deals oder Umsätzen.
  2. Prognosen und Benchmarks sind unverbindliche Einschätzungen.
  3. Der Erfolg von Outbound-, Marketing- und KI-Maßnahmen hängt von externen Faktoren außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters ab.

12. Haftung

  1. Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung ist – außer in Fällen der Nummer 1 – der Höhe nach begrenzt auf den Betrag der Nettovergütung, den der Kunde im Durchschnitt eines Monats der letzten drei Monate vor Eintritt des Schadenereignisses gezahlt hat; maßgeblich ist der niedrigere Wert aus
    (i) durchschnittlicher Monatsvergütung und
    (ii) der Vergütung des Monats des Schadenereignisses.
  4. Ausgeschlossen sind – soweit gesetzlich zulässig – Haftung für
    • entgangenen Gewinn,
    • ausgebliebene Einsparungen,
    • mittelbare bzw. Folgeschäden,
    • Reputationsschäden,
    • Datenverluste (außer bei Vorsatz),
    • Schäden aus Bußgeldern oder behördlichen Maßnahmen.
  5. Keine Haftung besteht für Störungen oder Ausfälle von Drittanbieter-Tools, Zustellprobleme (z. B. Spamfilter), Account-Sperrungen oder Algorithmusänderungen.
  6. Gesetzlich zwingende Haftungsregelungen, insbesondere Produkthaftung und DSGVO-Pflichten, bleiben unberührt.

13. Vertragsdauer, Kündigung und Pause

  1. Mindestvertragslaufzeit: 3 Monate.
  2. Ordentliche Kündigung: 30 Tage zum Monatsende, frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit.
  3. Außerordentliche Kündigung ist möglich bei
    a) Zahlungsverzug > 20 Tage trotz Mahnung,
    b) Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten,
    c) rechtswidriger Nutzung der Leistungen.
  4. Vertragsbeginn ist der im Vertrag definierte Termin; ansonsten Kickoff oder erster Leistungstag.
  5. Projekte können im gegenseitigen Einvernehmen pausiert werden; bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben bestehen.

14. Änderung der AGB

  1. Der Dienstleister darf AGB ändern, sofern Kernpflichten unberührt bleiben und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
  2. Änderungen werden in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen widerspricht. Darauf wird ausdrücklich hingewiesen.
  3. Bei Widerspruch gelten die bisherigen AGB fort; der Dienstleister kann den Vertrag mit angemessener Frist kündigen.

15. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Berlin.
  3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Restvertrag wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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